Humanmedizin: Was wird angerechnet?
Für Humanmedizin geht es vor allem um Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus dem Ausland. Entscheidend ist, ob die Inhalte gleichwertig nachgewiesen werden können.
Humanmedizin / Zahnmedizin / Tiermedizin
Repatrio übernimmt die Beantragung Deiner im Ausland erbrachten Studienleistungen beim zuständigen Landesprüfungsamt und prüft den Bescheid anschließend auf erkennbare Vollständigkeit.
Pauschale für Repatrio: 190 € inkl. 19 % Umsatzsteuer. Hinzu kommen nur tatsächlich anfallende Auslagen, etwa Behördengebühren oder Übersetzungen.
Leistung
Der Anerkennungsbescheid ist oft die Grundlage für Bewerbungen in höhere Fachsemester in Deutschland. Entscheidend ist nicht nur, dass ein Antrag gestellt wird, sondern dass die Unterlagen nachvollziehbar, vollständig und beim richtigen Landesprüfungsamt landen.
Kostenhinweis
Die Repatrio-Pauschale deckt alle bei Repatrio anfallenden Leistungen ab. Nicht enthalten sind Auslagen, insbesondere Bearbeitungsgebühren des Landesprüfungsamts oder erforderliche Übersetzungen. Diese Kosten unterscheiden sich nicht von einer Selbstbeantragung und werden nur nach tatsächlichem Anfall vom Bewerber erstattet.
Ratgeber
Für Humanmedizin geht es vor allem um Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus dem Ausland. Entscheidend ist, ob die Inhalte gleichwertig nachgewiesen werden können.
In der Zahnmedizin zählen Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen. Gerade seit der neuen Approbationsordnung lohnt sich eine saubere Zuordnung der Fächer.
Bei Tiermedizin werden Studienzeiten und Prüfungen nach der TAppV bewertet. Die Bescheinigung sollte später gut zu Vorprüfung, klinischem Abschnitt und Bewerbung passen.
Transcript, Studienbescheinigung, Modulbeschreibungen, Stundenumfang und Prüfungsformen sind oft wichtiger als eine bloße Semesterzahl.
Der Anerkennungsbescheid sollte vor Bewerbungsfristen vorliegen. Wer zu spät startet, verliert schnell ein Semester, auch wenn die Leistungen fachlich passen.
Nach Erhalt sollte geprüft werden, ob alle anerkennungsfähigen Leistungen berücksichtigt wurden und ob sich Rückfragen oder Ergänzungen lohnen.
Einordnung
Wer Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin im Ausland studiert, benötigt für die weitere Planung in Deutschland häufig eine amtliche Einordnung der bereits erbrachten Leistungen. Der Anerkennungsbescheid dokumentiert, welche Studien- und Prüfungsleistungen nach deutscher Bewertung berücksichtigt werden können.
Gerade bei Bewerbungen in ein höheres Fachsemester ist es wichtig, dass die Anerkennung rechtzeitig und nachvollziehbar vorliegt. Je nach Bundesland, Studiengang und bisherigem Studienverlauf können unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Repatrio unterstützt Dich dabei, den Antrag strukturiert vorzubereiten und typische Lücken früh zu erkennen.
Stolperstellen
Häufig fehlen nicht die Leistungen selbst, sondern die passende Dokumentation: Modulbeschreibungen, Stundenumfang, Prüfungsform oder eine nachvollziehbare Übersetzung. Genau diese Lücken führen später zu Rückfragen.
Außerdem unterscheiden sich Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin in der rechtlichen Zuordnung. Ein Antrag sollte deshalb nicht nur vollständig, sondern auch fachlich richtig sortiert eingereicht werden.
FAQ
Für Studierende der Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin, die im Ausland Studienleistungen erbracht haben und diese in Deutschland anerkennen lassen möchten.
Die Pauschale deckt alle bei Repatrio anfallenden Leistungen für die Beantragung und die anschließende Überprüfung des Bescheids ab.
Zusätzlich können Auslagen entstehen, insbesondere Bearbeitungsgebühren des Landesprüfungsamts oder Übersetzungen. Diese fallen auch bei einer Selbstbeantragung an und werden nach tatsächlichem Anfall erstattet.
Nein. Die Entscheidung trifft das zuständige Landesprüfungsamt. Repatrio bereitet den Antrag sorgfältig vor und prüft den Bescheid anschließend auf erkennbare Vollständigkeit.
Ja, als Verbraucher hast Du grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Details stehen in der Widerrufsbelehrung und im Muster-Widerrufsformular.